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Therapie-Antrag

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eines der anerkannten Therapie-Verfahren, die in Deutschland von den Krankenkassen finanziert werden. Voraussetzung ist eine sogenannte krankheitswertige Störung, also Symptome, die den Lebensalltag beeinträchtigen. Hierzu gehören u.a. Angststörungen, depressive Störungen, Symptome im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Essstörungen, psychosomatische Störungen und sogenannte Persönlichkeitsstörungen. Die ambulante Psychotherapie wird zwischen dem oder der Hilfesuchenden und dem Behandler vereinbart. Dabei geht es um eine gemeinsame Perspektive der Veränderung.

Zunächst findet eine Sprechstunde statt, in der die Situation erfasst und eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen wird. Sollte eine ambulante Therapie indiziert sein, stehen zunächst 12 Therapiestunden zur Verfügung, in deren Anschluss weitere 12 Sitzungen beantragt werden können. Über das sogenannte Gutachterverfahren (dem ein Bericht über Anlass, Verlauf und Verständnis der Symptomatik zugrunde liegt) ist dann ein Wechsel in die Langzeittherapie möglich, für die weitere 35 Stunden bewilligt werden. Üblicherweise gibt es in der ambulanten Psychotherapie einmal wöchentlich einen festen vereinbarten Gesprächstermin von 50 Minuten Dauer.

Über die Beihilfe Versicherte haben Gelegenheit in fünf Vorgesprächen über eine Therapieaufnahme zu entscheiden, für die dann eine Bewilligung abzuwarten ist. Diese erfolgt normalerweise für 50 Stunden ebenfalls aufgrund eines Berichtes des Therapeuten an einen Gutachter. Privatpatienten haben unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie, die bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden können. Sie sind im Versicherungsvertrag festgehalten. Eine Antragstellung ist teilweise nicht erforderlich. Häufig sind 30 Stunden pro Jahr erstattungsfähig. Für privat Versicherte ist auch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen möglich!

Gerne komme ich Wünschen nach Beratung in unterschiedlichen Lebenslagen nach. Hierzu zählt auch die therapeutische Arbeit mit Focusing, berufliche Beratung und Supervision. Für eine Einzelsitzung (ebenfalls 50 Minuten) lege ich den jeweils aktuellen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde.

 

© 2018  –  Dipl.-Psych. Gerrit Harnischmacher  –  Praxis: Ostwall 23, 44135 Dortmund